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  Das Reinheitsgebot

Am 23. April 1516, dem Georgitag, erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. das Reinheitsgebot für Bier.

Es legt fest, dass Bier nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden darf. Das Reinheitsgebot dient dem Schutz der Biertrinker und ist bis heute unverändert gültig. Das Reinheitsgebot  ist somit die älteste gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

 
 
Wasser - der "Körper" des Bieres

Bier besteht zu mehr als 90 % aus Wasser. Die Qualität des Wassers ist daher von entscheidender Bedeutung für die Güte des Bieres. Neben der absoluten Reinheit des Wassers kommt es auf die Zusammensetzung der Mineralsalze an, die den Biertyp prägen und den Charakter des Bieres bestimmen.   
 
 
Malz - die "Seele" des Bieres

Das Malz gibt dem Bier die Geschmacksfülle, die Farbe und schließlich auch die Grundlage für den Alkohol und die Kohlensäure. Untergärige Biere wie etwa Helles, Export oder Pils werden ausschließlich aus Gerstenmalz hergestellt. Weißbiere werden mit Gerstenmalz und mit mindestens 50 Prozent Anteil Weizenmalz eingebraut. 
 
 
Hopfen - die "Würze" des Bieres

Mit der Hallertau hat Bayern das größte Hopfenanbaugebiet der Welt. Das "grüne Gold", so nennen die Brauer den Hopfen ist für die Bierbereitung unverzichtbar. Der Hopfen verleiht dem Bier seine edle Bittere, stabilisiert den Schaum und gibt die typische Hopfenblume also den Duft. Neuste Forschungen zeigen sogar, dass bestimmte Polyphenole aus dem Hopfen sehr gesundheitsfördernde Wirkungen zeigen.   

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Letztes Update vom Mittwoch 02.07.2008